Die Ausbildung

Eine gründliche und fundierte Ausbildung ist Grundvoraussetzung für eine spätere verantwortliche und erfolgreiche Tätigkeit.
Die Ausbildung zum Heilpraktiker / zur Heilpraktikerin ist aber in Deutschland nicht geregelt.

Gesetzliche Voraussetzung zur Berufsausübung ist nach dem Heilpraktikergesetz eine amtsärztliche Überprüfung vor der Gesundheitsbehörde.
Diese Überprüfung umfasst einen schriftlichen und mündlichen Teil.
Für die Vorbereitung auf den Beruf und die Überprüfung empfiehlt der FDH eine Ausbildung, die folgende Kriterien erfüllt:
  • 3-jährige Tagesschule mit ca. 3.000 Unterrichtsstunden
  • solide Ausbildung in Theorie und Praxis medizinischer Grundlagen
  • schuleigenes Ambulatorium mit Patientenbetreuung
  • Vermittlung naturheilkundlicher Therapien und Diagnoseverfahren bis zur Praxisreife
  • erfahrene Dozenten (mehrheitlich Heilpraktiker)
  • gründliche Vorbereitung auf die behördliche Überprüfung
Die berufsständischen Schulen des FDH, die sich an diese Ausbildungsrichtlinien halten, finden Sie auf einer Übersicht des FDH-Bundesverbandes.
Auf der Homepage des Bundesverbandes werden außerdem wichtige Fragen zum Thema Heilpraktiker-Ausbildung beantwortet.
Im Bereich des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker - Landesverband Hamburg e.V. bietet die ARCANA-Heilpraktikerschule  (Träger: Verein zur Ausbildung der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Hamburg e.V.)  eine der weitestgehenden Ausbildungen an und erfüllt die Ausbildungsrichtlinien des FDH.